Der Fall
In Soest ereignete sich ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle. Am Dienstagmorgen war ein 48-jähriger Dacharbeiter mit der Entfernung der asbesthaltigen Dacheindeckung einer alten Lagerhalle beauftragt. Während dieser Tätigkeit trat der Arbeiter auf eine nicht trittsichere Lichtplatte aus gewelltem Kunststoff, die durch Ablagerungen von außen nicht sofort als solche erkennbar war. Er durchbrach das Dach und stürzte 7,20 Meter tief auf den Betonboden. Der 48-jährige Pole erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde umgehend in eine Spezialklinik geflogen. Nach dem Unfall verließen mehrere Kollegen die Baustelle, während Ersthelfer sich um den Verletzten kümmerten. Lediglich ein Arbeiter blieb vor Ort. Die Bezirksregierung, deren Amt für Arbeitsschutz die Ermittlungen übernommen hat, untersagte den beteiligten Abrissfirmen die Weiterarbeit in den absturzgefährdeten Bereichen, bis entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und keine Gefahren mehr bestehen. Augenzeugen berichteten, dass sich die Arbeiter ungesichert auf dem Dach bewegten und keine Gerüste oder Netze vorhanden waren. Es gab offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen den beteiligten Unternehmen über die Verantwortlichkeit für die Sicherheit des verunglückten Mitarbeiters. Die Polizei hat ihre Ermittlungen eingestellt, da keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen. Die Nachforschungen des Amts für Arbeitsschutz dauern an. soester-anzeiger.deKurz eingeordnet
Ort: Soest · Gefährdung: Quetschung · Schwere: Schwer verletzt. Für die betriebliche Prävention zählen vor allem die erkennbaren Gefährdungen, die Sicherung vor Arbeitsbeginn und die klare Zuständigkeit vor Ort.
Was daraus folgt
Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen. Absturzsicherung und kollektive Schutzmaßnahmen sind Pflicht.
Ähnliche Situationen im eigenen Betrieb gezielt prüfen: Voraussetzungen für die Tätigkeit, vorhandene Sicherungen und die tatsächliche Umsetzung vor Ort.
Was zu prüfen ist
- Absturzsicherungen wie Gerüste, Fangnetze
Diese Prüfpunkte eignen sich für die nächste Unterweisung oder ASA-Runde – kurz, konkret und an den dokumentierten Fall gekoppelt (KW 2026-W44).