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Fall der Woche 26. Oktober – 1. November

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Fall der Woche 26. Oktober – 1. November

Gestürzt durch Dachbruch bei Asbestsanierung, Soest

Gestürzt durch Dachbruch bei Asbestsanierung, Soest. Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen. Absturzsicherung und kollektive Schutzmaßnahmen sind Pflicht.

Zum Fall im Archiv

Fall im Überblick

Unfall
21.10.2026
Ort
Soest
Gefährdung
Quetschung
Schwere
Schwer verletzt
  • Absturzsicherungen wie Gerüste, Fangnetze

Zum Fall · Magazin-Archiv

Der Fall

In Soest ereignete sich ein schwerer Arbeitsunfall auf einer Baustelle. Am Dienstagmorgen war ein 48-jähriger Dacharbeiter mit der Entfernung der asbesthaltigen Dacheindeckung einer alten Lagerhalle beauftragt. Während dieser Tätigkeit trat der Arbeiter auf eine nicht trittsichere Lichtplatte aus gewelltem Kunststoff, die durch Ablagerungen von außen nicht sofort als solche erkennbar war. Er durchbrach das Dach und stürzte 7,20 Meter tief auf den Betonboden. Der 48-jährige Pole erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde umgehend in eine Spezialklinik geflogen. Nach dem Unfall verließen mehrere Kollegen die Baustelle, während Ersthelfer sich um den Verletzten kümmerten. Lediglich ein Arbeiter blieb vor Ort. Die Bezirksregierung, deren Amt für Arbeitsschutz die Ermittlungen übernommen hat, untersagte den beteiligten Abrissfirmen die Weiterarbeit in den absturzgefährdeten Bereichen, bis entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und keine Gefahren mehr bestehen. Augenzeugen berichteten, dass sich die Arbeiter ungesichert auf dem Dach bewegten und keine Gerüste oder Netze vorhanden waren. Es gab offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen den beteiligten Unternehmen über die Verantwortlichkeit für die Sicherheit des verunglückten Mitarbeiters. Die Polizei hat ihre Ermittlungen eingestellt, da keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen. Die Nachforschungen des Amts für Arbeitsschutz dauern an. soester-anzeiger.de

Kurz eingeordnet

Ort: Soest · Gefährdung: Quetschung · Schwere: Schwer verletzt. Für die betriebliche Prävention zählen vor allem die erkennbaren Gefährdungen, die Sicherung vor Arbeitsbeginn und die klare Zuständigkeit vor Ort.

Was daraus folgt

Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen. Absturzsicherung und kollektive Schutzmaßnahmen sind Pflicht.

Ähnliche Situationen im eigenen Betrieb gezielt prüfen: Voraussetzungen für die Tätigkeit, vorhandene Sicherungen und die tatsächliche Umsetzung vor Ort.

Was zu prüfen ist

  • Absturzsicherungen wie Gerüste, Fangnetze

Diese Prüfpunkte eignen sich für die nächste Unterweisung oder ASA-Runde – kurz, konkret und an den dokumentierten Fall gekoppelt (KW 2026-W44).

Quellen

  • Falldokumentation auf Arbeitsunfaelle.de
  • Originalmeldung

Frühere Wochen

  • Gestürzt durch Dachbruch bei Asbestsanierung, Soest
  • Sturz von Palette: Staplerhub im Hochregal
  • Gerüststurz: Vier Meter in die Tiefe
  • Kranarbeiten: Metallprofil trifft Kopf
  • Tödlich verletzt bei Unfall an Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest
  • Betonteil löst sich – ein tödlicher Unfall
  • Kranstützfuß klemmt Mitarbeiter ein
  • Tödlich verletzt durch herabstürzenden Baucontainer auf Baustelle in Bernau bei Berlin
  • Staplerarbeiten: Tödliche Quetschung
  • Maschinenwartung: Arm und Bein eingeklemmt
  • Dacharbeiten: Sturz aus 12 Metern Höhe

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