Unfalluntersuchung
Unfalluntersuchung
Wer untersucht, was dokumentiert werden muss und wie Sie Ursachen statt Symptome finden.
Unfallanalysen sind oft sensibel – dennoch entscheidend, wenn Unfälle nachhaltig verhindert werden sollen. Häufig zeigen sich organisatorische Mängel als eigentliche Ursache, nicht „unachtames“ Einzelverhalten. Mehr zum Modell: Unfallursachen.
Wer ist zuständig?
Die Untersuchung von Arbeitsunfällen obliegt dem Arbeitgeber. In der Praxis wirken Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Vorgesetzte und ggf. externe Sachverständige mit. Bei schweren und tödlichen Unfällen kommen Polizei, Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherungsträger hinzu.
Grundlegende Anforderungen
- möglichst unabhängige Fachkraft (SiFa) oder externe Expertise bei komplexen Fällen,
- zeitnahe, strukturierte Aufnahme mit Fotos und Zeugenbefragung,
- Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Unterweisungsnachweisen.
Als Methode eignet sich die 5-Why-Analyse; eine Checkliste finden Sie unter Tipps für Unfalluntersuchung.
Schwere und tödliche Unfälle
Schwere und tödliche Arbeitsunfälle sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Parallel laufen oft mehrere Ermittlungen (strafrechtlich, versicherungstechnisch, arbeitsschutzrechtlich). Bewährt hat sich ein abgestimmter erster Termin zur Unfallaufnahme mit Polizei, Arbeitsschutzbehörde und Unfallversicherungsträger.
Die behördliche Untersuchung dient u. a. der Klärung von Hergang und Ursachen, der Feststellung möglicher Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften und der Ableitung präventiver Maßnahmen.