Erste Hilfe

Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Erste Hilfe am Arbeitsplatz: Pflichten, Ausrüstung, Notfallkette und Übungen.

Sofortmaßnahmen bei Arbeitsunfällen

  1. Gefahrenbereich absichern (Maschine aus, Strom, Verkehr).
  2. Notruf 112 – wer, was, wo; wie viele Verletzte; was bereits getan.
  3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen: stabile Seitenlage, Wiederbelebung bei Atemstillstand, schwere Blutung stillen.
  4. Verletzte nicht unnötig bewegen (Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung).

Erste Hilfe nach Verletzungsart

  • Wunden: Druckverband, sterile Abdeckung.
  • Verbrennung: Kühlen mit lauwarmem Wasser (chemisch/electrisch: länger, spezielle Vorgaben).
  • Stromunfall: Spannung abschalten, Herz-Kreislauf überwachen – siehe Elektrische Unfälle.
  • Atemnot: frische Luft, Sitzposition, Notruf.

Organisation im Betrieb

  • Ausreichend ausgebildete Ersthelfer nach Betriebsgröße und Gefährdung,
  • Erste-Hilfe-Kästen, Augenspülung, Defibrillator (AED) wo sinnvoll,
  • Alarmplan mit internen Rufnummern, Werkschutz, Betriebsarzt,
  • Unterweisung aller Beschäftigten zu Notwegen und Sammelplätzen (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Rechtliche Pflichten zu Erste Hilfe, Unterweisung und Ausstattung regeln u. a. ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Der Alarmplan wird an geeigneten Stellen ausgehängt.

Nach Stabilisierung: Unfall dokumentieren und Unfalluntersuchung einleiten.