Erste Hilfe
Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Erste Hilfe am Arbeitsplatz: Pflichten, Ausrüstung, Notfallkette und Übungen.
Sofortmaßnahmen bei Arbeitsunfällen
- Gefahrenbereich absichern (Maschine aus, Strom, Verkehr).
- Notruf 112 – wer, was, wo; wie viele Verletzte; was bereits getan.
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen: stabile Seitenlage, Wiederbelebung bei Atemstillstand, schwere Blutung stillen.
- Verletzte nicht unnötig bewegen (Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung).
Erste Hilfe nach Verletzungsart
- Wunden: Druckverband, sterile Abdeckung.
- Verbrennung: Kühlen mit lauwarmem Wasser (chemisch/electrisch: länger, spezielle Vorgaben).
- Stromunfall: Spannung abschalten, Herz-Kreislauf überwachen – siehe Elektrische Unfälle.
- Atemnot: frische Luft, Sitzposition, Notruf.
Organisation im Betrieb
- Ausreichend ausgebildete Ersthelfer nach Betriebsgröße und Gefährdung,
- Erste-Hilfe-Kästen, Augenspülung, Defibrillator (AED) wo sinnvoll,
- Alarmplan mit internen Rufnummern, Werkschutz, Betriebsarzt,
- Unterweisung aller Beschäftigten zu Notwegen und Sammelplätzen (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Rechtliche Pflichten zu Erste Hilfe, Unterweisung und Ausstattung regeln u. a. ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Der Alarmplan wird an geeigneten Stellen ausgehängt.
Nach Stabilisierung: Unfall dokumentieren und Unfalluntersuchung einleiten.