Gestürzt durch Hallendach in Wölferlingen
Arbeiten auf Dächern nur mit Absturzsicherung und tragfähigen Laufwegen durchführen.
Fälle
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Arbeiten auf Dächern nur mit Absturzsicherung und tragfähigen Laufwegen durchführen.
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
Sicherheitskonzepte für Arbeiten mit besonderen Gefährdungen in der Höhe müssen umfassend sein und regelmäßig überprüft werden.
Güllekanäle und deren Abdeckungen regelmäßig auf Standsicherheit prüfen und bei Mängeln sofort sichern.
Vor Arbeiten an oder unter Decken/Böden deren Tragfähigkeit prüfen und Absturzgefahren sichern.
Offene Schächte und Bodenöffnungen auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern.
Maschinen und Fahrzeuge immer gegen Wegrollen sichern, auch bei kurzen Stopps.
Öffnungen und Baugruben auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern und deutlich zu kennzeichnen.
Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Nur geprüfte und zugelassene Hebezeuge verwenden. Eigenbauten müssen auf Tragfähigkeit geprüft und regelmäßig gewartet werden.